Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Maßregelvollzugsrechts hat der Saarländische Richterbund Stellung genommen. Insbesondere die Tatsache, dass Zwangsbehandlung und Fixierung von Untergebrachten nunmehr auch für den Maßregelvollzug endlich geregelt wurde, hat der Saarländische Richterbund begrüßt. Kritisch betrachtet wurden vor allem die konkreten Regelungen zur Fixierung von im Maßregelvollzug Untergebrachten.
Der Saarländische Richterbund bemängelt vor allem, dass im Referentenentwurf im Bereich Fixierung die Kategorien, Begrifflichkeiten und der Katalog der Ziele ohne erkennbaren Grund von den Vorschriften des 2019 reformierten Strafvollzugsgesetzes abweichen.
Die Stellungnahme finden Sie hier.