Das Bundesverfassungsgericht hat dem Saarländischen Richterbund die Möglichkeit gegeben, im Verfahren um die Richterbesoldung des Saarlandes (Vorlagebeschlüsse des VG des Saarlandes aus dem Jahr 2018 - Az. 2 K 99/16 und 2 K 2976/15) Stellung zu nehmen.
Wir haben in unserer Stellungnahme vorrangig die Aspekte behandelt, die in den Vorlageschlüssen nicht im Vordergrund standen. Unsere Stellungnahme finden Sie hier.