Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes hält die Besoldung der saarländischen Richter in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Dies geht aus den aktuellen Beschlüssen zu den Aktenzeichen 2 K 99/16 und 2 K 2076/15 hervor. Das Verwaltungsgericht führt hierin aus, dass die Besoldung der saarländischen Richter in der Besoldungsgruppe R2 und in der Besoldungsgruppe R1 verfassungswidrig zu niedrig ist. Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier.