Zur „Erklärung Homburger Bürger“, mit der lt. Presseberichten der großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken sachfremde Erwägungen im Strafurteil gegen den Homburger Bürgermeister Schneidewind unterstellt werden, nimmt der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes u.a. wie folgt Stellung:
"Bei der Äußerung von Kritik ist der notwendige Respekt zu wahren. Die Grenzen der Sachlichkeit dürfen nicht verletzt werden. Dies ist hier geschehen, indem der Strafkammer vorgeworfen wird, „dass das ergangene Urteil offensichtlich auch von sachfremden Erwägungen geleitet ist“. Denn dies bedeutet im Ergebnis nichts anderes, als dass drei Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richter in gefährliche Nähe zur Straftat der Rechtsbeugung gerückt werden...
Unsachliche Kritik an einem Urteilsspruch, wie sie hier geübt wurde, untergräbt das Vertrauen in die Justiz. Ein funktionierender Rechtsstaat und eine unabhängige Justiz liegen aber im Interesse aller. Deshalb sollten sich auch diejenigen, die das Urteil kritisch sehen, um Sachlichkeit bei der Äußerung von Kritik bemühen".