Gemeinsame Pressemitteilung
des Saarländischen Richterbundes;
der Deutschen Justiz-Gewerkschaft, LV Saarland;
des Bundes Deutscher Rechtspfleger, LV Saarland;
und des Bundes Saarländischer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter
Aktionstag für mehr Personal in der Justiz am 30.10.2019
Am 30.10.2019 führen die o.a. Verbände mit Unterstützung des Saarländischen Anwaltvereins und des Verbandes der Bewährungshelfer im Saarland einen Aktionstag für mehr Personal in der Justiz durch.
Unsere Personaldecke ist inzwischen so dünn geworden, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz generell gefährdet ist. Aus diesem Grunde wollen wir an diesem Aktionstag für mehr Personal werben.
Höhepunkt des Aktionstages wird eine Demonstration im Rahmen einer „aktiven Mittagspause“ ab 12:00 Uhr vom Justizministerium zum Landtag.
Den ganzen Tag über werden wir zu den Öffnungszeiten der Gerichte das Publikum mit Informationen zur Personalsituation versorgen. Das Informationsblatt ist dieser Pressemitteilung beigefügt.
Einige Fakten zur Personalentwicklung:
In nahezu allen Bereichen hat sich das Personal der Justiz in den letzten Jahren deutlich verringert. Dabei sind die zu bewältigenden Aufgaben komplexer und vielfältiger geworden.
Im Bereich des höheren Dienstes (Richter und Staatsanwälte) sind von 2010 bis 2018 22 Stellen abgebaut worden, wobei hier im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat 2019 vier zusätzliche Stellen geschaffen worden sind. Ob es gelingt, diese zusätzlichen Stellen auch zu besetzen, ist offen - bislang ist keine der Stellen besetzt worden.
Auch im gehobenen Dienst (v.a. Rechtspfleger) ist die Zahl von 2010 bis 2019 von 238 auf 186 Stellen gefallen (wobei hier der größte Teil der weggefallenen Stellen auf eine Auslagerung der Bewährungshelfer entfällt).
Nach der offiziellen Personalbedarfsberechnung (Pebb§y) sind Rechtspfleger an den Gerichten etwa mit 120 % belastet, an der Staatsanwaltschaft sogar bis zu 150 %. Der Durchschnittwert bei Richtern und Staatsanwälten beträgt (Stand 2018) 115 Prozent, wobei die Staatsanwälte im Durchschnitt mit 130 Prozent belastet waren.
Dabei unterliegt das Bewertungssystem Pebb§y einiger Kritik, da viele Tätigkeiten bei der Erhebung nicht erfasst wurden, z.B. die Vermögensabschöpfung durch die Rechtspfleger und Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaft und auch der Amtsgerichte, die für die Jugendstrafvollstreckung zuständig sind. Aber auch andere Dienstpflichten, die nicht direkt mit der Fallbearbeitung zu tun haben, werden nicht in Pebb§y erfasst. Zudem hat der Wegfall der vielen Stellen im Service-Bereich dazu geführt, dass die so genannten Entscheider (Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger) eine Vielzahl von Tätigkeiten vollziehen müssen, die nicht nach Pebb§y erfasst sind, weil sie eigentlich zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören.
Bei Justizangestellten und Beamten des mittleren Dienstes (vorwiegend Geschäftsstellen) fiel die Stellenzahl im Zeitraum 2010 bis 2019 von 708 auf 634. Im Wachtmeisterdienst ist die Stellenzahl von 81 im Jahr 2010 auf 88 im Jahr 2019 leicht erhöht worden. Gleichwohl ist die Zahl der Wachtmeister immer noch zu niedrig, um flächendeckende Eingangskontrollen im Rahmen der saarländischen Gerichtsstruktur sicherzustellen. Infolge vieler kleiner Amts- und Fachgerichte können häufig nur ein oder zwei Wachtmeister vor Ort sein. Dies genügt nicht für Eingangskontrollen, die zumindest einen männlichen und einen weiblichen Beamten erfordern. Die Sicherheit der Mitarbeiter kann deshalb nicht garantiert werden.
Bei alledem kommt erschwerend hinzu, dass die Einführungsphase für die elektronische Akte und den elektronischen Rechtsverkehr Personal in erheblichem Umfang bindet.
Die faktischen Konsequenzen sind vielfältig. Der Krankenstand ist vergleichsweise hoch. In allen Diensten gehen die Mitarbeiter wegen des zwischenzeitlich hohen Arbeitsdrucks früher in Pension. Immer öfter verlassen junge Kolleginnen / Kollegen wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und der vergleichsweise schlechten Bezahlung die Justiz.
Gerichtsverfahren verzögern sich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoblatt.