Saarländischer Richterbund zu den Tarifgesprächen 2019

Heute fanden zwischen der Landesregierung und den Vertretern von Richterbund, Beamtenbund und Gewerkschaften die Tarifgespräche über die Übernahme des Tarifabschlusses für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Landesbeamten, Staatsanwälte und Richter statt. Der Saarländische Richterbund hat der vorgesehenen Besoldungsanpassung nicht zugestimmt. Denn die geplanten Anpassungen sind unzureichend.

Hierzu erklärt der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Dr. Christian Dornis:

Der Saarländische Richterbund begrüßt die erheblichen Anstrengungen der Landesregierung, trotz stark angespannter Haushaltslage wieder erste Schritte in Richtung einer amtsangemessenen Besoldung zu gehen. Diesen Bemühungen zollen wir ausdrücklich großen Respekt.

Dem gefundenen Ergebnis können die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter jedoch nicht uneingeschränkt zustimmen.

Denn der Besoldungsrückstand zu den anderen Bundesländern wird noch größer. Der Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot einer amtsangemessenen Besoldung ist nicht beseitigt.

Im Wettbewerb um hochqualifizierten Nachwuchs können wir mit dieser Besoldung nicht bestehen. Die Qualität der Rechtsprechung ist in Gefahr.

 

Die Saarländische Landesregierung hat mit ihrem Vorschlag einer Besoldungsanpassung den richtigen Weg beschritten. Der Vorschlag einer wirkungsgleichen, wenn auch nicht zeitgleichen, Umsetzung des Tarifergebnisses der Angestellten für den Bereich der Beamten, Staatsanwälte und Richter, nebst einem Zuschlag von 0,3 Prozent im Jahr 2021 geht in die richtige Richtung.  

Besonders begrüßt der Saarländische Richterbund, dass sich die Landesregierung entschlossen hat, die abgesenkte Eingangsbesoldung (10 Prozent Kürzung der Bezüge im ersten Beschäftigungsjahr) auszusetzen. Allerdings ist dies im Kern nur eine Anpassung des Saarländischen Besoldungsrechts an die zuletzt ergangene verfassungsgerichtliche Entscheidung, die eine ähnliche Rechtslage in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt hatte. Es handelt sich also nur um die Beendigung eines offensichtlich nicht verfassungskonformen Zustandes.

Gleichwohl müssen die Beamten, Staatsanwälte und Richter erneut hinnehmen, dass die Umsetzung des Tarifabschlusses hinsichtlich der „Prozentzahlen“ der Anpassung zwar erfolgt, aber nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung (2019 August statt Januar; 2020 Juni statt Januar, 2021 April statt Januar). Eine solche zeitliche Verschiebung gibt es, soweit bisher bekannt, in anderen Bundesländern nicht.

Zudem leidet die Besoldung im Saarland nach wie vor darunter, dass das Tarifergebnis für die Angestellten aus dem Jahr 2011 nicht umgesetzt wurde („besoldungsrechtliche Nullrunde“ im Zuge der Haushaltskonsolidierung). Das hiermit geschaffene Ungleichgewicht zwischen den Bundesländern wird weiterhin nicht beseitigt, obwohl im dritten Schritt 2021 ein Zuschlag von 0,3 Prozent auf die tarifliche Gehaltssteigerung erfolgen soll. Die Saarländischen Staatsanwälte und Richter bleiben die am schlechtesten bezahlten Staatsanwälte und Richter bundesweit.

Die Gründe, die das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Oktober 2018 bewogen haben, die saarländische Richterbesoldung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, damit dieses deren Verfassungswidrigkeit  feststellt, sind mit dem Abschluss nicht beseitigt.

Ziel des Saarländischen Richterundes war es, in den Gesprächen 2019 eine Perspektive zu eröffnen, die Besoldungslücke aus dem Jahr 2011 schrittweise zu schließen und den Anschluss an die anderen Bundesländer und den Bund nicht zu verlieren. Dies ist nicht gelungen.

Im Gegenteil: viele andere Bundesländer haben sich entschlossen, den Tarifabschluss zeitgleich für die Beamten, Staatsanwälte und Richter umzusetzen und sogar „noch etwas drauf zu legen“. Brandenburg wird nach den dortigen Ankündigungen eine Erhöhung von zusätzlich 0,5 Prozent im Jahr vornehmen, unser Nachbar Rheinland Pfalz erhöht sowohl zum Juli 2019 als auch zum Juli 2020 um jeweils zwei Prozent mehr gegenüber dem Tarifabschluss für die Angestellten. Dort hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass man als Land sonst im Besoldungsvergleich nicht mehr konkurrenzfähig ist.

Das Saarland wird deshalb weiter zurückfallen. Im Kampf um die besten Absolventen werden wir künftig unterliegen. Der Saarländische Richterbund fürchtet um die Qualität der Rechtsprechung.