Richterbund beklagt verfassungswidrige Besoldung und fehlendes Personal

Unter Corona-Bedingungen führte der Saarländische Richterbund am 21. September 2020 seine ordentliche Mitgliederversammlung durch, auf der ein neuer Vorstand gewählt wurde.

Auf seiner Sitzung erinnerte der Richterbund daran, dass die Besoldung der saarländischen Richter/innen und Staatsanwälte/innen nach wie vor grundgesetzwidrig ist. Das auf Vorlage des Verwaltungsgerichts des Saarlandes eingeleitete Verfahren beim Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit der Richterbesoldung ist zwar noch nicht abgeschlossen, die jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur Rechtslage in Berlin und Nordrhein-Westfalen bestätigen aber aus Sicht des Richterbundes die Verfassungswidrigkeit der saarländischen Besoldungsregeln. Nach wie vor bleiben die saarländischen Richter/innen und Staatsanwälte/innen die am schlechtesten bezahlten Richter/innen und Staatsanwälte/innen bundesweit.

Gleichzeitig machte der Richterbund auf die aus seiner Sicht untragbare Personalsituation aufmerksam. Dies betrifft nicht nur die seit Jahren bekannte unzureichende Ausstattung mit Richtern/innen und Staatsanwälten/innen bei zugleich ständigem Zuwachs an Aufgaben. Die Personalknappheit bei den Geschäftsstellen, also im mittleren Dienst, sowie bei den Rechtspflegern/innen, also im gehobenen Dienst, nimmt Ausmaße an, die zunehmend die Funktionstüchtigkeit der Justiz als Ganzes bedrohen.

Bereits die bestehenden Aufgaben lassen sich mit der gegenwärtigen Personaldecke kaum noch lösen. Die steigenden Anforderungen durch die Elektronisierung der Justiz, durch die Bekämpfung der immer komplexeren Internetkriminalität, der organisierten Kriminalität, von Hassdelikten, Betrugs- und Steuerstraftaten, Kinderpornografie usw., aber auch die steigende Zahl an Zivilprozessen oder sozialgerichtlichen Verfahren lassen sich mit dieser Personalausstattung nicht bewältigen.

Die Situation duldet keinen Aufschub. Denn jeder Bürger kann von einer unzureichend funktionierenden Justiz betroffen sein. Der Käufer eines Hauses braucht für die Finanzierung eine schnelle Grundbucheintragung, bei Mängeln benötigt er schnellen und effektiven Rechtsschutz. Erben benötigen zeitnah einen Erbschein. Wer alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr entscheidungsfähig ist, braucht einen gerichtlichen Betreuer, der die notwendigen Angelegenheiten regeln kann. Straftäter, egal ob Gewalttäter oder Betrüger, müssen zeitnah bestraft werden, um größtmögliche Sicherheit garantieren zu können

Es ist deshalb notwendig zu reagieren. Der Vorsitzende Christian Dornis: Die Politik ist gefordert, für die notwendige Personalausstattung der Gerichte zu sorgen. Der Rechtsstaat nimmt Schaden, wenn nicht ausreichend Menschen für ihn arbeiten.

 

Die Ergebnisse der Vorstandswahlen:

 

Richter am Landgericht Dr. Christian Dornis wurde für weitere vier Jahre als Vorsitzender bestätigt. Ebenso die Stellvertreter RiLG Dr. Karsten Reich, StA Dr. Andreas Kächele und die Beisitzer/innen VorsRiLG Susanne Biehl, Ri’inAG Bettina Hallerbach und RiSozG Richard Klemmer.

Neu im Vorstand sind RiLG Thomas Weiten als Schatzmeister, Ri’in Nadine Robert als Schriftführerin, Ri’in Stephanie Treitz als Beauftragte für die Richter auf Probe und Ri’inFinG Tina Jacoby als Beisitzerin.

Aus dem Vorstand ausgeschieden sind der Schatzmeister RiOLG Prof. Mallory Völker, und die VorsRi‘inLG Dr. Cornelia Klam, RiOLG Dr. Thomas Schneider und StA Tobias Trauden.