Justiz bei der Impfpriorisierung nicht zurückstellen

Gemeinsame Pressemitteilung

des Saarländischen Richterbundes

der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Saar

des Bundes Deutscher Rechtspfleger, LV Saarland

 

Impfpriorisierung – Justiz bei der Vergabe der Priorisierungscodes nicht zurückstellen

 

Im Saarland sind seit dem 15.04.2021 die Impflisten für die Priorisierungsgruppe 3 geöffnet, womit nun altersunabhängig auch eine Terminvergabe für Menschen möglich ist, die in sog. „systemrelevanten“ Berufen tätig sind.

Zu diesen Berufsgruppen gehört auch die Justiz, die seit Beginn der Pandemie uneingeschränkt ihre Aufgaben der Rechtspflege wahrgenommen hat. Der durch das Grundgesetz verbürgte Rechtsstaat ist für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung, so dass für die Justiz kein echter „Lockdown“ und kein „Herunterfahren“ in Frage kam. Ein Stillstand der Rechtspflege konnte durch die engagierte Tätigkeit der Justizbediensteten verhindert werden. Die Beschäftigten der Justiz haben in den vergangenen Monaten der Pandemie in einem beispiellosen Kraftakt die Rechtsprechung aufrechterhalten und trotz schwierigster Bedingungen dafür gesorgt, dass die Rechtssuchenden ihr Recht und Straftäter ihre Strafe erhalten haben, dass Kinder Schutz vor Gewalt erhalten haben oder dass rechtswidrige Corona-Maßnahmen aufgehoben wurden u.v.a.. Die Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Justizbediensteten, und die ehrenamtlichen Richter haben teilweise stundenlang mit vielen Beteiligten und immer unter der Maske mündlich verhandelt, Kinder in Sorgerechtsverfahren angehört, umfangreiche Strafsachen abgeschlossen, in Krankenhäusern Betreuungsverfahren abgewickelt u.v.a.

Nun ist es aber unabdingbar, dass den handelnden Personen, die den Justizbetrieb trotz aller damit verbundener Widrigkeiten aufrechterhalten haben, auch von Seiten der Justizverwaltungen ein angemessener Schutz zuteil wird.

Im Angesicht wieder erheblich steigender Infektionszahlen laufen täglich Gerichtsverhandlungen, Anhörungen und sonstige Präsenztermine an den Gerichten weiter, in denen sich die Kolleginnen und Kollegen sowie die übrigen Prozessbeteiligten ständig und immer wieder einer gesundheitlichen Gefahr durch Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aussetzen. Bei Verhandlungen in teilweise beengten räumlichen Verhältnissen mit einer hohen Durchlaufzahl von wechselnden Personen lässt sich ein derartiges Ansteckungsrisiko auch durch umfassende mechanische Schutzmaßnahmen letztlich nicht vermeiden.

Denn Justiz übt eine öffentliche Tätigkeit aus. Die meisten Verhandlungen sind von Gesetz wegen öffentlich, gerade in Strafsachen ist Publikum häufig anwesend. In Familiensachen finden in (nichtöffentlichen) Sorgerechtsverfahren nicht selten Verhandlungen mit 10 oder mehr Beteiligten statt (Eltern mit Anwalt/Anwältin, Kind mit Anwalt/Anwältin, Jugendamt, ggf. Dolmetscher, Richter/Richterin, ggf. Sachverständige und weitere Beteiligte). Auch in Zivilverfahren, beispielsweise Bausachen können, wenn mehrere Gewerke beteiligt sind, schnell eine große Zahl von Verfahrensbeteiligten in einem Gerichtssaal zusammen sitzen müssen. Oft sind Zeugen oder Sachverständige hinzuzuziehen.

Die Justiz kann angesichts des gestiegenen Infektionsrisikos aufgrund der „Varianten“ diesen Betrieb ohne weiteren Schutz nicht länger aufrechterhalten.

Die saarländischen Justizbediensteten sind ihrem Auftrag auch in Zeiten der Corona-Krise beispielhaft und unter großem persönlichem Einsatz nachgekommen. Dafür dürfen sie aber des besonderen Schutzes des Staates versichert sein. So heißt es zumindest in den Ernennungsurkunden zur Richterin/zum Richter sowie zur Beamtin/zum Beamten – diesem Schutzversprechen muss die Justizverwaltung nun auch nachkommen, damit die Justiz auch weiterhin einen uneingeschränkten effektiven Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten kann.  

Die Impfung des Personals würde mittelbar auch dem Schutz der Rechtssuchenden dienen. Ein möglichst uneingeschränkter Zugang zu den Gerichten ist unabdingbar.

Wir erwarten deshalb ein schnellstmögliches Impfangebot für alle in der Justiz Tätigen.