Geplante Besoldungsanpassung unzureichend; Verfassungswidrigkeit besteht fort

Pressemitteilung vom 21.09.2022

Am 20.09.2022 fand das Spitzengespräch der Landesregierung mit den Gewerkschaften und Spitzenverbänden des öffentlichen Dienstes statt. Als Vertreter des saarländischen Richterbundes nahmen der stellv. Vorsitzende Staatsanwalt Dr. Andreas Kächele und als weiteres Vorstandsmitglied die Richterin am Finanzgericht Tina Jacoby teil.

Abgestimmt wurde ein Gesetzentwurf, mit dem die Familienzuschläge zur Besoldung erhöht werden und die A-Besoldungen auf den Stufen A4 bis A10 im Hinblick auf ihren Abstand zur Sozialhilfe leicht angehoben werden. Diese Maßnahmen werden durch den Saarländischen Richterbund begrüßt.

Der Entwurf ist jedoch aus Sicht des Saarländischen Richterbundes nicht ausreichend, um eine verfassungsgemäße Besoldung in allen Besoldungsstufen zu erreichen. Dies betrifft in besonderem Maße die Besoldungsstufen, die von der geplanten Erhöhung lediglich bei den Familienzuschlägen betroffen sind.

Denn das eigentliche Problem der Landesbesoldung wird durch das beabsichtigte Gesetz nicht beseitigt: Der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes von 2011 wurde im Saarland wegen der Haushaltsnotlage nicht umgesetzt. Das hieraus resultierende „Besoldungsloch“ schleppt der saarländische öffentliche Dienst nach wie vor mit.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Richter- und Staatsanwaltsbesoldung im Saarland nach wie vor die deutlich niedrigste in ganz Deutschland ist.

Die Gründe, die das Verwaltungsgericht Saarlouis vor einigen Jahren veranlassten, auf die Klage eines Richters die saarländischen Besoldungsregeln dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit vorzulegen, sind mit der heutigen Verabredung nicht beseitigt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nunmehr zeitnah entscheidet. Die saarländischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter warten nur schon seit Jahren auf ein Machtwort aus Karlsruhe. Denn unser Land wird es sich nicht leisten können, seine Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dauerhaft sehr viel schlechter als in den Nachbarbundesländern zu bezahlen. Eine funktionierende Justiz ist kein Selbstzweck, sondern elementarer Bestandteil und einer der Grundpfeiler der demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaates.

Einen Überblick über die Besoldung in den Bundesländern und die Positionen des Deutschen Richterbundes zur Besoldung, die u.a. die Forderung nach einer Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung enthalten, finden Sie unter www.richterbesoldung.de.

 

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