Pressemitteilung vom 02.06.25: Forderungen der Saarländischen Justizgewerkschaften zum Doppelhaushalt 2026/27

Der Saarländische Richterbund, Spitzenverband der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter im Saarland, die Landesverbände des Bundes Deutscher Rechtspfleger und der Deutschen Justizgewerkschaft sowie der Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter haben dem Justizstaatssekretär Dr. Jens Diener heute ihre Personalforderungen zum Doppelhaushalt 2026/27 überreicht. 

Nach der Personalbedarfsberechnung der Saarländischen Justizverwaltung fehlen derzeit gemessen an den  Geschäftszahlen des Jahres 2024 zum Stichtag 31.12.2024 und damit aktuell 33 Stellen für Richter und Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft (20) und beim Landgericht (13) Saarbrücken. 
Bei den Geschäftsstellenmitarbeitern fehlen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit über 60 (Plan-) Stellen. Im Justizvollzug fehlen insgesamt 50 Stellen. 

Die Staatsanwaltschaft ist, wie seit Monaten bundesweit beklagt wird, der Flaschenhals, der für eine effektive Strafverfolgung entscheidend ist: Die Polizei, wie in der Vergangenheit geschehen, aufzupersonalisieren, ist nur dann sinnvoll, wenn im Bereich der Strafverfolgung, wo die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens die Tätigkeit der Polizei leitet, auch eine entsprechende Aufpersonalisierung erfolgt. Andernfalls können von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft vorgelegte Verfahren nicht zeitnah bearbeitet werden und eine hinreichend effektive  Strafverfolgung nicht stattfinden. 
Dadurch fühlen sich Opfer nicht ernstgenommen und Täter in ihrer Missachtung der Gesetze bestärkt. 
Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat schwindet.  

Da im Fall der damit gebotenen Aufpersonalisierung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken auch der Personalbedarf an den Saarländischen Amtsgerichten, die Strafsachen bearbeiten (+5), und am Landgericht Saarbrücken (+2) weiter steigen wird, muss auch insoweit Vorsorge getroffen werden. 

Wir fordern daher für den Doppelhaushalt 2026/27 insbesondere

- die Ausbringung von 40 Stellen für Richter und Staatsanwälte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, davon 

  • 20 Planstellen bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken 
  • 15 Planstellen beim Landgericht Saarbrücken 
  • 5 Planstellen zur Stärkung der Amtsgerichte, die Strafsachen bearbeiten, 

- mehr Beförderungsmöglichkeiten und die in einigen Bundesländern bereits praktizierte Anhebung des Eingangsamtes nach A 10 für Rechtspfleger, 

- die Verstetigung der im Jahr 2025 eingeführten Anwärtersonderzuschläge nach § 57 Saarländisches Besoldungsgesetz in Höhe von 50 % für Rechtspfleger und Geschäftsstellenbeamte, 

- 50 Stellen für den Justizvollzug, davon 

  • 5 Stellen für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst 
  • 6 Stellen im Sozialdienst 
  • 4 Stellen im mittleren Verwaltungsdienst 
  • 35 Stellen im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst 

Unser Personalbedarf ist kein Gefühl – er ist objektiv messbar. Wir haben seit Jahren ein objektiv-transparentes Personalbedarfsberechnungssystem. Die Justizgewerkschaften erwarten, dass die Legislative die Justiz entsprechend ausstattet, um ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Justizmitarbeitern in allen Laufbahngruppen, aber vor allem dem Justizgewährungsanspruch der Bürger verfassungsrechtlich zu genügen. Von der Landesregierung erwarten wir, dass die objektiv berechneten Bedarfe der Judikative im Entwurf des Haushaltsplanes unverändert wiedergegeben werden,  sodass der Landtag über sie entscheiden kann. 

Richter und Staatsanwälte, Rechtspfleger und Beamte/Beschäftigte im mittleren Dienst sowie Justizwachtmeister und Justizvollzugsbeamte/-beschäftigte sichern täglich im Interesse einer demokratischen Zivilgesellschaft den Rechtsstaat. 

Die Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes Dr. Özfirat: „Täglich verhandeln wir für die Bürgerinnen und Bürger, klagen Beschuldigte an, treffen Entscheidungen im Namen des Volkes und vollziehen diese. Auch die gesundheitlichen Belastungen eines Wochenend- und Bereitschaftsdienstes mit oftmals zu treffenden komplexen und für die Betroffenen folgenschweren Eilentscheidungen nehmen wir im Dienste der Bürger gerne auf uns.“ 

Es ist uns allen eine Ehre, diese wichtigen Aufgaben im Dienste der Zivilgesellschaft im demokratischen System zu erfüllen und das friedliche Zusammenleben zu stärken.  

Aber wir dürfen dabei nicht durch Personalmangel und Überlastung krank werden. Wir möchten wieder leistungsfähig werden und bleiben, um für die Bürger da zu sein. Wir brauchen genug Personal, um für Schwache stark zu sein. 

Die Pressemitteilung finden Sie hier als *.pdf. Das Pressefoto finden Sie hier (c) RichterbundSaar/Dornis

Das übergebene Positionspaper finden Sie hier