Tarifgespräche 2019: Eins zu eins ist im Saarland zu wenig

Saarländischer Richterbund fordert Ende der einseitigen Sparpolitik zu Lasten der Staatsanwälte und Richter

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder bekommen rückwirkend zum 1. Januar 3,2 Prozent mehr Geld. Zum Jahreswechsel folgen weitere 3,2 Prozent. Ab Januar 2021 sollen die Gehälter dann noch einmal um 1,4 Prozent steigen. Jeder Arbeitnehmer soll über die gesamte Laufzeit von 33 Monaten mindestens 240 Euro mehr erhalten.

Hierzu erklärt der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Christian Dornis:

„Den Tarifabschluss auf die Richterbesoldung zu übertragen, ist unausweichlich: Eins zu eins und ohne zeitliche Verschiebung. Allein dies wird aber nicht reichen, um die Wettbewerbsnachteile des Saarlandes im Bemühen um hoch qualifizierte Nachwuchsjuristen ausgleichen zu  können. Bis 2030 gehen bundesweit rund 10.000 Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand. Wir benötigen deshalb eine realistische und zeitlich verbindliche Perspektive, wie das Besoldungsniveau im Saarland wieder auf ein mit anderen Bundesländern und dem Bund konkurrenzfähiges Niveau angehoben werden kann.

Denn seit 2011 wurden insbesondere die Staatsanwälte und Richter - wie auch die Landesbeamten - wesentlich zur Haushaltssanierung herangezogen. Das Besoldungsniveau im Saarland für Staatsanwälte und Richter ist das niedrigste bundesweit.“

Das Spitzengespräch mit der Landesregierung zur Besoldungsanpassung soll noch vor Ostern stattfinden.