Rechtsstaatlichkeit im Blick

Berlin/Brüssel. Seit 2020 erstellt die Europäische Kommission jährlich einen horizontalen Bericht sowie Länderberichte zur Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union, die im Rat für allgemeine Angelegenheiten und im Rat für Justiz und Inneres diskutiert werden.

Auch in diesem Jahr hat sich der Deutsche Richterbund (DRB) an der Konsultation dazu beteiligt und seine Sicht zum Bereich Justiz dargelegt. So hat er sich äußerst besorgt über die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit vor allem in Polen, aber auch Ungarn und Rumänien geäußert. Er sieht die Unabhängigkeit der polnischen Justiz durch die Justizreformen bedroht und fordert die EU-Kommission eindringlich auf, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Unabhängigkeit der Justiz im Nachbarland zu wahren. Dazu zählt der Richterbund auch Strafzahlungen wegen der Nichteinhaltung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.

In seiner Stellungnahme geht der Richterbund auch auf den von Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ein. Danach soll die ministerielle Weisungsbefugnis im Einzelfall für den Bereich der europäischen justiziellen Zusammenarbeit abgeschafft werden. Nach DRB-Ansicht sollte diese jedoch auch für die inländische Strafverfolgung abgeschafft werden. Kritisch weist der Richterbund darauf hin, dass die unionsgeführten Justizressorts in acht Bundesländern die Reformpläne zur Einschränkung des ministeriellen Weisungsrechts ablehnen. Darüber hinaus thematisiert der DRB den Streit um die Besetzung der Spitze des Bundesfinanzhofs. Es werfe kein gutes Licht auf die Unabhängigkeit der deutschen Justiz, wenn öffentlich der Eindruck entstehe, richterliche Spitzenämter würden in erster Linie nach parteipolitischen Erwägungen besetzt. Das schade dem Vertrauen in die Justiz.

Neben den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung in Berlin und zu den Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen vom Mai 2020 sowie der bevorstehenden Pensionierungswelle greift der DRB auch den Pakt für den Rechtsstaat auf. Er fordert eine Verlängerung des Paktes über 2021 hinaus, da durch neue Aufgaben vor allem in der Strafjustiz die Arbeitsbelastung für Richter und Staatsanwälte bislang noch nicht signifikant gesunken ist und die Verfahrenslaufzeiten teilweise weiter steigen. Als positiv erachtet der Richterbund, dass die Justiz während der Corona-Pandemie seine Kernaufgaben aufrechterhalten konnte und sich als wirksames Korrektiv bei der Kontrolle der Notgesetze und bei der Überprüfung von Grundrechtseingriffe durch die Exekutive erwiesen hat.

Der Rechtstaatsbericht 2021 wird für Juli dieses Jahres erwartet. In 27 Länderkapiteln werden die wichtigsten Entwicklungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten beleuchtet. Dabei geht es um das Justizsystem, den Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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