Bessere Richterbesoldung erforderlich

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die an Deutschland gerichteten Empfehlungen der EU-Kommission, die Finanzierung der Justiz insgesamt einschließlich der Besoldung der Richterinnen und Richter angemessen und den europäischen Standards gemäß auszugestalten. In ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten hat die Kommission entsprechende Forderungen des DRB übernommen.

Hierzu erklärten die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Andrea Titz und Joachim Lüblinghoff, heute in Berlin: „Die EU-Kommission folgt unserer Kritik an der bundesweit zu geringen Besoldung von Richterinnen und Richtern, die im Vergleich zum Durchschnittseinkommen eine der niedrigsten in Europa ist. Die Empfehlungen der Kommission sind daher vor allem eine Blamage für die Bundesländer. Diese setzen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Beamten und Richtern nicht ordnungsgemäß um.“

Seitdem die Länder für die Besoldung von Beamten und Richtern zuständig sind, hat sich die Besoldungssituation verschlechtert. Der öffentliche Dienst entfernt sich immer weiter von der Einkommensentwicklung in Deutschland. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung mehrfach als verfassungswidrig zu niedrig angeprangert. Anstatt jedoch diese Entscheidungen umzusetzen, konkurrieren die Länder um den billigsten Weg, sie zu umgehen.

Hintergrund: In ihrem Bericht zitiert die EU-Kommission zu Fragen der Besoldung vor allem Untersuchungen des DRB. Nach einer Studie des Europarats von 2020 ist die Richterbesoldung in Deutschland im Verhältnis zu den Durchschnittseinkommen der Bevölkerung eine der niedrigsten in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Seit Jahren setzt sich der DRB dafür ein, die Zuständigkeit für die Besoldung von den Ländern wieder auf den Bund zu verlagern, der sie bis 2005 hatte (siehe: DRB-Argumente für eine bundeseinheitliche Besoldung). Die Zersplitterung hat zu Ungleichgewichten zwischen den Ländern geführt. Zudem gestalten die Länder die Besoldung nicht verfassungsgemäß aus. Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – zuletzt aus dem Mai 2020 zum Abstand der Besoldung von der Grundsicherung – haben bisher nicht zu den erforderlichen durchgreifenden Verbesserungen geführt (siehe: DRB-Leitsätze zur Neuordnung der Besoldung). Sie würden auch die Beamten betreffen.

 

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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